1. Zulassung von Ausstellern

Alle Mitglieder und Nichtmitgliedern sind auf der LMC Schau willkommen. Mitglieder

kommen in den Genuss einer vergünstigten Anmeldegebühr.

 

2. Meldegebühren sind im Voraus und bis spätestens eine Woche vor der Schau zu entrichten.

Bei verspätet eingehenden Meldegebühren kann die Meldung nicht mehr berücksichtigt werden. Ist es dem Aussteller bei fristgerechter Anmeldung und Zahlung der Meldegebühr nicht möglich an der Schau teilzunehmen, werden die Gebühren nicht erstattet. Fällt ein gemeldetes Tier aus, kann der Aussteller ein anderes Tier gleicher Farbe und Altersgruppe kostenlos als Ersatztier stellen. Nachmeldungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Ausstellungsleitung entgegengenommen. Die Nachmeldegebühr beträgt 5 Euro je Tier.

 

3. Unterbringung und Transport der Schautiere

Der Aussteller verpflichtet sich, seine Tiere in geeigneten Transportkäfigen zu befördern, die den Anforderungen der Tiere nach Platz und Frischluftzufuhr gerecht werden. Während der Schau sind die Tiere in geschlossenen Käfigen zu verwahren, die ein Herausspringen der Tiere oder ein Hereingreifen Unbefugter verhindern. Die Tiere müssen ungehinderten Zugang zu Heu und Wasser bzw. Frischfutter haben.

 

4. Präsentation der Schautiere

Schautiere sind in gesundem Zustand und frei von Parasiten auf eigenen, sauberen Unterlagen zu präsentieren. Kranke Tiere werden unverzüglich aus der Bewertung genommen.

 

5. Hygiene

Aus Hygienegründen werden In jeder Gruppe die Tiere eines Ausstellers nacheinander gerichtet. Damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt, bitten wir wenn möglich mit allen Tieren am Richtertisch zu erscheinen. Dies gibt uns die Möglichkeit, den Tisch nach jeder Gruppe zu desinfizieren und eventuelle Ansteckungsgefahren zu minimieren.

 

6. Helferdienst

Jeder Aussteller verpflichtet sich am Tag der Ausstellung eine Stunde Helferdienst zu leisten sowie am Ende der Ausstellung beim Abbau zu helfen.

 

7. Ausschluss von Ausstellern

Vereinsmitgliedern mit Beitragsschulden kann die Teilnahme an einer Schau zu den vergünstigten Gebühren verwehrt werden.

Ausstellern, die ihre Meldegebühr nicht fristgerecht bezahlt haben, kann die Teilnahme ebenfalls verweigert werden.

Aussteller, die ihre Tiere nicht tierschutzgerecht transportieren und auf der Ausstellung nicht die geforderten Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Versorgung der Tiere erfüllen, können im Vorfeld oder auch im Laufe der Schau ohne Vorwarnung ausgeschlossen werden. Aussteller, die sich weigern am Tag der Ausstellung Helferdienst zu leisten, können während der laufenden Ausstellung ebenfalls ausgeschlossen werden.